Schutzschirm: Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Nachdem die Bundesregierung bereits am 13. März 2020 das Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen aufgelegt hatte, haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier heute Mittag die nächsten beiden Säulen in der Unterstützung der deutschen Wirtschaft vorgestellt.
Schutzschirm für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Zielgruppe:
Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe
Hintergrund:
Einnahmen brechen weg, die laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten bestehen aber weiterhin, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und für die Zielgruppe besteht oftmals kein Zugang zu Krediten.
Voraussetzung:
Antragsteller müssen wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie haben. Das jeweilige Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Der Schadenseintritt muss nach dem 11. März 2020 erfolgt sein.
Nachweis:
Aus Gründen der zeitlichen Dringlichkeit wird auf einen Nachweis zum Antragstellungszeitpunkt verzichtet. An Stelle eines Nachweises wird zunächst eine Erklärung des Unternehmers an Eides statt gefordert, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Prüfung des tatsächlichen Vorliegens der Notlage zum Antragszeitpunkt wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Antragsweg:
Ausgeführt wird das Schutzschirm-Programm über die Bundesländer, die oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben. Das Schutztschirm-Programm kann mit Länderprogrammen kombiniert werden. Die Antragstellung soll vorzugsweise elektronisch erfolgen.
Maßnahmenpaket:
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
- Einmalzahlung von bis zu 9.000 € (nicht zurückzuzahlen)
Zahlung soll Kosten von einem 3 Monatszeitraum abdecken und wird in einer Summe zu Beginn des Zeitraumes gezahlt - Gilt für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Einmalzahlung von bis zu 15.000 € (nicht zurückzuzahlen)
Zahlung soll Kosten von einem 3 Monatszeitraum abdecken und wird in einer Summe zu Beginn des Zeitraumes gezahlt - Gilt für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Derzeit offene Fragen:
- Der exakte Weg zur Antragstellung und eventuelle Voraussetzungen für eine Antragstellung sind zum Redaktionszeitpunkt (23.03.2020 15:00) noch unklar.
Nachtrag 21:00 - Hier werden die Bundesländer in den nächsten 48 Stunden Regelungen, passend zu Ihren ggf. existierenden Länderprogrammen, treffen und Antragswege benennen. Wir halten Euch auch dazu auf dem Laufenden. - Über ggf. nachgelagerte Prüfungen über das tatsächliche Bestehen von Antragsvoraussetzungen sind derzeit noch nicht sbekannt.
Wir bleiben für Euch an diesen Themen dran und werden bei Neuigkeiten berichten.
Erste Bundesländer kündigen Anträge für Soforthilfen für Mittwoch an
Unter anderem Baden-Württemberg kündigt heute an, dass Anträge auf Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler ab morgen, Mittwoch, 25.03.2020 abrufbar sein werden.